9 Kernthemen zu Redispatch 2.0, Ausfallarbeit-Berechnung und Ihren Ansprüchen bei netzbedingter Abregelung.
01/09
Netzbetreiber dürfen Erzeugungsanlagen ab 100 kW zur Netzstabilisierung herunterregeln. Seit 2021 gilt Redispatch 2.0 für alle Anlagen ab 100 kW.
02/09
90% der entgangenen Einnahmen werden pauschal erstattet. Basis: Installierte Leistung × Globalstrahlung × 90%. Keine aufwändige Nachweisführung nötig.
03/09
100% der tatsächlichen Ausfallarbeit. Erfordert Viertelstunden-Messwerte und Einstrahlungsdaten. Ideal bei überdurchschnittlicher Anlagenperformance.
04/09
DWD-Satellitendaten zur Berechnung der theoretischen Erzeugung. Auflösung: 2km × 2km, 15-Minuten-Intervalle. Anerkannt von allen Netzbetreibern.
05/09
Jahresabrechnung bis 28.02. des Folgejahres. Widerspruchsfrist: 4 Wochen nach Erhalt. Verjährung: 3 Jahre. Dokumentation durchgängig führen.
06/09
Formlose Anfrage mit MaLo-ID, Zeitraum und Berechnungsmethode. Eskalationspfad: Kundenservice → Regulierungsmanagement → BNetzA.
07/09
Häufige Fehler: Falsche Referenzerträge, fehlende Abregelungen, Rundungsdifferenzen. Musterbrief und Checkliste für erfolgreichen Widerspruch.
08/09
Stromfee.AI überwacht Ihre Abrechnungen automatisch. Anomalie-Erkennung, Vergleich mit Referenzanlagen, automatische Einspruchsgenerierung.
09/09
Laden Sie Ihre Einspeisedaten hoch und erhalten Sie sofort eine Berechnung Ihrer Entschädigungsansprüche. Vergleich Pauschal vs. Spitzabrechnung.
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