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Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Nach § 14a EnWG sind folgende Geräte ab 4,2 kW steuerbar:

  • Wärmepumpen
  • Wallboxen (nicht-öffentlich)
  • Klimageräte
  • Batteriespeicher bei Netzbezug

Die Neuregelung seit 01.01.2024

  • Beim Netzbetreiber anmelden
  • Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway
  • Im Notfall auf 4,2 kW drosselbar

Vorteile für Betreiber

  • Reduzierte Netzentgelte: Module 1-3
  • Keine Abschaltung: Maximal Drosselung
  • Schnellerer Netzanschluss

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Weiterführende Quellen

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