Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Nach § 14a EnWG sind folgende Geräte ab 4,2 kW steuerbar:
- Wärmepumpen
- Wallboxen (nicht-öffentlich)
- Klimageräte
- Batteriespeicher bei Netzbezug
Die Neuregelung seit 01.01.2024
- Beim Netzbetreiber anmelden
- Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway
- Im Notfall auf 4,2 kW drosselbar
Vorteile für Betreiber
- Reduzierte Netzentgelte: Module 1-3
- Keine Abschaltung: Maximal Drosselung
- Schnellerer Netzanschluss