PV-Abschaltung und Entschaedigung: Redispatch 2.0 Komplett-Guide

1. Ueberblick: Redispatch 2.0
Seit dem 1. Oktober 2021 regelt das Redispatch 2.0 System die netzbedingte Abregelung von Erzeugungsanlagen. Die zentrale rechtliche Grundlage ist § 13a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Leitprinzip: Wirtschaftliche Neutralitaet
Der Anlagenbetreiber soll durch die Abregelungsmassnahme weder wirtschaftlich besser noch schlechter gestellt werden, als er ohne diese Massnahme gestanden haette.
2. Die drei Berechnungsverfahren fuer Ausfallarbeit
2.1 Pauschalverfahren
Beschreibung: Standard-Methode, besonders fuer Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung (RLM).
Berechnungsgrundlage:
- Typisierte Einspeiseprofile
- Fortschreibung des letzten Messwertes vor der Redispatch-Massnahme
- Anlagenfaktoren (AF) der Bundesnetzagentur (jahres- und tageszeitabhaengig)
Ausfallarbeit = Pinst × AF × Zeitraum - tatsaechliche Einspeisung
Genauigkeit: Einfachstes, aber potenziell ungenauestes Verfahren. Standortspezifische Bedingungen werden nur generalisiert beruecksichtigt.
2.2 Spitzabrechnungsverfahren
Beschreibung: Das genaueste Verfahren, basierend auf anlagenspezifisch gemessenen Daten.
Berechnungsgrundlage:
- Gemessene Wetterdaten (Globalstrahlung, Temperatur) an der Anlage
- Anlagenspezifische Leistungskennlinie
- Differenz zwischen theoretisch moeglicher und tatsaechlicher Einspeisung
- Spezielle Messtechnik an der Anlage
- Kontinuierliche Datenbereitstellung durch BTR oder EIV
- Viertelstundenscharfe Messwerte
2.3 Spitz-Light-Verfahren
Beschreibung: Kompromiss zwischen Pauschal- und Spitzabrechnungsverfahren.
Berechnungsgrundlage:
- Wetterdaten von nahegelegenen Referenzanlagen
- Wettermodelle statt direkter Messung
Verfahrenswahl
| Kriterium | Pauschal | Spitz-Light | Spitz |
| Genauigkeit | Niedrig | Mittel | Hoch |
| Aufwand | Gering | Mittel | Hoch |
| Technik noetig | Nein | Teilweise | Ja |
| Empfohlen bei | Seltene Abregelung | Regelmaessig | Haeufig/Lang |
Die Wahl liegt beim Anlagenbetreiber (bzw. EIV). Wechsel meist jaehrlich moeglich.
3. Finanzieller Ausgleich nach § 13a EnWG
Umfang der Entschaedigung
Nach § 13a Absatz 2 Satz 3 Nr. 5 EnWG umfasst der Ausgleich:
1. Entgangene Einnahmen - EEG-Einspeiseverguetung - Erloese aus Direktvermarktung
2. Zusaetzliche Aufwendungen - Kosten fuer Ersatzstrombezug (bei betroffenem Eigenverbrauch) - Weitere nachweisliche Kosten durch die Massnahme
3. Abzueglich ersparter Aufwendungen - Variable Betriebskosten (bei PV meist gering)
Wichtig: Keine pauschale 95%-Regel mehr
Die frueher erwähnte "95%-Regel" ist nach der aktuellen BNetzA-Festlegung BK8-22-001-A (gueltig seit 01.01.2024) nicht mehr pauschal vorgesehen. Die aktuelle Regelung zielt auf vollstaendigen angemessenen Ausgleich der Nettoverluste.
Sonderfaelle
Ue20-Anlagen (nach EEG-Foerderung):
- Entschaedigung basiert auf Jahresmarktwert Solar
- Seit 2023: Deckel bei 10 Cent/kWh fuer Anlagen bis 100 kW
- Wenn ohnehin kein Verguetungsanspruch bestand: Keine/geringe Entschaedigung
- Details in BK8-22-001-A geregelt
4. Die 10 Sofortmassnahmen bei PV-Abschaltung
Massnahme 1: Ursache klaeren
Feststellen ob Redispatch 2.0 (entschaedigungspflichtig) oder NA-Schutz-Abschaltung (keine Entschaedigung). Im Zweifel beim Netzbetreiber nachfragen.Massnahme 2: Dokumentation starten
- Genaue Zeitpunkte (Anfang und Ende)
- Dauer der Leistungsreduzierung
- Alle Informationen vom Netzbetreiber erfassen
Massnahme 3: Umgebungsbedingungen erfassen
- Wetterdaten (Globalstrahlung, Temperatur)
- Tatsaechlich eingespeiste Leistung im Viertelstundenwert
- Relevant fuer Spitzabrechnung
Massnahme 4: Datenbereitstellung sicherstellen
- Stammdaten korrekt?
- Bewegungs-/Plandaten uebermittelt?
- Nichtbeanspruchbarkeiten (Stoerungen, Wartungen) gemeldet?
Massnahme 5: Berechnungsverfahren verstehen
Klaeren welches Verfahren angewendet wird und dessen Grundlagen verstehen.Massnahme 6: Abrechnung pruefen
- Ausgewiesene Ausfallarbeit kontrollieren
- Mit eigenen Aufzeichnungen vergleichen
- Eigene Schaetzung der theoretischen Erzeugung
Massnahme 7: Schriftlich Kontakt aufnehmen
Bei Abweichungen: Detaillierte Erlaeuterung anfordern, eigene Daten vorlegen.Massnahme 8: EIV und BTR klaeren
Bei Auslagerung an Dienstleister: Transparenz und korrekte Weiterleitung sicherstellen.Massnahme 9: Formaler Widerspruch
Innerhalb der Fristen schriftlich mit dokumentierten Daten und Argumenten.Massnahme 10: Rechtlichen Rat suchen
Bei komplexen Faellen oder hohen Betraegen: Energierechts-Anwalt konsultieren.5. Externes Monitoring: Stromfee Tagebuch
Warum externes Monitoring sinnvoll ist
Ein System wie das Stromfee Tagebuch auf stromfee.club liefert:
1. Datenbasis fuer Spitzabrechnung - Anlagenspezifische Produktionsdaten - Wetterdaten (mit entsprechender Sensorik) - Wechselrichter-Betriebszustaende
2. Ueberpruefung der Netzbetreiber-Berechnungen - Unabhaengiger Nachweis - Eigene belegte Werte bei Abweichungen - Korrektur von Unterkompensation
3. Nachweis bei Streitigkeiten - Zeitpunkt, Dauer, Ausmass der Reduzierung - Theoretisch moegliche Erzeugung - Abgrenzung Redispatch vs. NA-Schutz
4. Erfuellung von Pflichten - Sammlung erforderlicher Daten - Unterstuetzung der Mitwirkungspflicht
Stromfee Automatisierung
Mit https://stromfee.club/loxone-ai/ausfallarbeit (Loxone + LLM Cloud) wird die Dokumentation und Berechnung automatisiert:
- Automatische Erkennung von Abregelungen
- Berechnung der Ausfallarbeit
- Generierung von Nachweisdokumenten
- KI-gestuetzte Analyse
6. Rechtliche Grundlagen
| Regelwerk | Inhalt |
| § 13a EnWG | Systemverantwortung, finanzieller Ausgleich |
| BNetzA BK8-22-001-A | Detailregelung Ausgleich (seit 01.01.2024) |
| BNetzA BK6-20-059 Anlage 1 | Berechnungsverfahren Ausfallarbeit |
| BDEW-Leitfaden | Praktische Umsetzung Redispatch 2.0 |
| EEG | Einspeiseverguetung, Foerderbedingungen |
7. Glossar
| Begriff | Bedeutung |
| BTR | Betreiber der Technischen Ressource |
| EIV | Einsatzverantwortlicher |
| Ausfallarbeit | Nicht eingespeiste Energiemenge (kWh) |
| NA-Schutz | Netz- und Anlagenschutz (automatische Abschaltung) |
| RLM | Registrierende Leistungsmessung |
| AF | Anlagenfaktor (BNetzA) |
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